Schneller Service.
Tipps & Infos vom Kieferorthopäden.
Wir möchten Ihnen und/oder Ihrem Kind nicht nur eine erstklassige kieferorthopädische Behandlung bieten, sondern Sie auch mit allen dazu wichtigen Informationen versorgen.
Es gibt Probleme mit der Klammer? Sie wollen sich über die optimale Zahn- und Zahnspangenreinigung informieren? Sie wünschen Informationen über die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung oder wollen überhaupt mal wissen, was einen richtigen Kieferorthopäden eigentlich ausmacht? Dann sind Sie hier richtig!
Übrigens: Wer gerade eine feste Zahnspange erhalten hat und sich mit dem Kauen festerer Speisen noch etwas schwer tut, findet unter dem Menüpunkt „Rezeptideen – Weiche Kost für harte Tage“ einige leckere Rezepte. Einfach mal ausprobieren!
Viel Spaß beim Stöbern!
Klammer S.O.S.
Erste Hilfe im Notfall.
Im akuten Notfall
Sollten Sie oder Ihr Kind Probleme mit der Zahnspange haben, rufen Sie uns bitte umgehend an. Wenn das Problem während unserer Urlaubszeit auftritt, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Vertretungspraxis. Den Kontakt erhalten Sie beim Abhören unserer Anrufbeantworter-Ansage.
Tipps für die schnelle erste Hilfe:
Trotz sorgfältigen Kürzens und Umbiegens der Drähtchen kommt es gelegentlich vor, dass beim Kauen oder Zähneputzen einer der Drähte sich so verbiegt, dass er stört. In diesen Fällen können Sie versuchen, mit dem Finger oder der Rückseite eines Streichholzes den störenden Draht an den Zahn zu drücken. Sollte das nicht klappen, könnte das mitgegebene Wachs helfen: Einfach eine kleine Kugel formen und auf die störenden Stellen drücken, sodass das Wachs richtig klebt.
Um das festzustellen, sollte die feste Spange täglich einmal nach dem Zähneputzen auf lose Brackets oder Bänder untersucht werden. Dazu wird jedes Bracket und Band mit leichtem Fingerdruck auf festen Sitz geprüft. Sollte sich ein Band oder Bracket gelöst haben, kann es leicht mit dem Finger bewegt werden. Sollte sich das Band oder Bracket auch vom Bogendraht lösen, so lässt es sich vorsichtig herausnehmen. Bitte gut aufheben (auf keinen Fall wegwerfen!) und zum Termin mitbringen. Ist das lose Bracket/Band sicher am Bogendraht befestigt, kann es im Mund belassen werden. In jedem Fall muss das lose Teil umgehend wiederbefestigt werden. Bitte schnellstmöglich einen Reparaturtermin vereinbaren!
Es ist möglich, das Drahtende mit den Fingern oder einer Pinzette in das Röhrchen zurück zu schieben oder unter das Häkchen am Röhrchen zu klemmen, damit der Draht nicht mehr in der Wange piekt. Bitte trotzdem einen Termin vereinbaren!
Schmerzen sind während der kieferorthopädischen Behandlung sehr selten. Wenn sie auftreten, dann meist direkt nach dem Einsetzen einer neuen Spange und manchmal nach dem „Nachstellen“. Sie halten gewöhnlich nicht länger als drei Tage an und treten vornehmlich beim Kauen auf.
Was hilft? In dieser Zeit auf harte Nahrung zu verzichten. Schmackhafte Rezept-Ideen für leckere Suppen gibt es hier.
Im Notfall hilft auch eine verschreibungsfreie Schmerztablette (z. B. Paracetamol). Auch das Ausspülen des Mundes mit kaltem Wasser oder das Essen von Eis kann erleichternd wirken, denn so lässt der Druck der thermoelastischen Drähte eine Zeit lang nach. Tritt nach drei Tagen keine spürbare Besserung auf oder nehmen die Beschwerden zu: Bitte einen Termin vereinbaren!
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen neigen einige Patienten gelegentlich zur örtlichen Wangen- oder Zungenschleimhautentzündung. Die Anwendung von Wundsalben für die Mundschleimhaut wie zum Beispiel verschreibungspflichtigem Pyralvex, Solcoseryl, Infectogingi, Kamistad-Gel (Beipackzettel unbedingt beachten!) kann die Beschwerden lindern und die Abheilung beschleunigen. Auch das Spülen mit Kamillosan und Salbeitee kann helfen. Gleichzeitig ist es ratsam, an dieser Stelle die feste Spange mit etwas Wachs abzudecken.
Bitte schnellstmöglich einen Reparaturtermin vereinbaren!
Wenn die Klammer trotzdem passt und nichts stört, kann sie vorerst weiter getragen werden. Bitte trotzdem einen Reparaturtermin vereinbaren!
Bitte schnellstmöglich einen Reparaturtermin vereinbaren! Damit wir Reparaturen an losen Klammern vornehmen können, ist meist eine Abdrucknahme erforderlich. Dazu ist es notwendig, dass der Patient selbst mit seiner Spange zum vereinbarten Termin in die Praxis kommt!
Es kann schnell passieren, dass die Zähne wieder in ihre alte Stellung zurückwandern. So verschlechtert sich das bisher erzielte Behandlungsergebnis wieder. Deshalb bitte umgehend einen Termin vereinbaren.
Downloads & Links
Mehr Durchblick dank Einblick.
Bevor wir uns kennenlernen und wir uns persönlich Ihrem Anliegen widmen können, benötigen wir zur Anlage Ihrer Partientenkartei und im Interesse einer komplikationslosen Behandlung von jedem neuen Patienten einige Angaben. Um Ihnen den Aufenthalt in unserer Praxis so angenehm und unbürokratisch wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen unsere Anmeldeformulare hier zum Download bereit.
Gern dürfen Sie das zutreffende herunterladen, ausdrucken und in Ruhe zuhause ausfüllen.
Bitte lassen Sie uns den vollständig ausgefüllten Anamnesebogen möglichst schon vor Ihrem Termin zukommen oder bringen Sie ihn spätestens zu Ihrem ersten Termin mit in die Praxis.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an – unser Team hilft Ihnen gern!
Merkblätter zum Downloaden
Merkblatt Mustername
Merkblatt Mustername
Interessante Links
Informationen für Patienten und Kieferorthopäden: www.kfo-online.de
Initiative Kiefergesundheit: www.ikg-online.de
Kindgerechte Erklärungen: www.zahnspangenland.de
Informationen zu Zahnzusatzversicherungen: www.waizmanntabelle.de
Kalkulierbare Kosten.
Transparente Therapiepläne.
Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung? Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse, welche sind selbst zu zahlen?
Hier informieren wir Sie über die Bedingungen der Kostenübernahme gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Krankenkassen nur noch für kieferorthopädische Behandlungen solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen leistungspflichtig sind, die das Kauen, Schlucken, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V).
Die Beurteilung, ob die Krankenkasse die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen kann, muss vom Kieferorthopäden nach einem Bewertungsschema (KIG) bei der klinischen Untersuchung des Patienten vorgenommen werden. Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss bei der Bewertung nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen mindestens der Behandlungsbedarfsgrad 3 (von 5) erreicht werden. Die Abgrenzung wurde willkürlich und ausschließlich zur finanziellen Entlastung der Krankenkassen vorgenommen und hat nichts mit der fachlich begründeten, individuellen Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung gemein.
Neben den gravierenden, gibt es eine erhebliche Zahl von mittelschweren und leichteren Zahn- und Kieferfehlstellungen (KIG 1 oder 2). Diese bedürfen weiterhin einer kieferorthopädischen Behandlung, um deren Fehlstellungen zu beseitigen und damit ungünstigen Entwicklungen beim Zahn- und Kieferwachstum rechtzeitig im Hinblick auf Karies- und Zahnbetterkrankungen sowie funktionelle, psychosoziale und ästhetische Belange begegnen zu können.
Wenn die notwendige Behandlung eines Kindes nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse fällt (KIG 1 oder 2), muss es natürlich nicht auf eine Zahn- und Kieferregulierung verzichten. Es ist dann zwischen Patient, Eltern und Kieferorthopäde zu klären, ob eine private Behandlung gewünscht und möglich ist. Darüber beraten wir Sie gern.
Wie im Menüpunkt „Behandlungsablauf“ aufgezeigt, wird für Patienten mit den KIG-Stufen 3-5 ein Behandlungsplan erstellt und der Krankenkasse zur Kostenbewilligung eingereicht. Bei Kostenzusage der Krankenkasse werden zunächst 80 Prozent (bzw. für weitere, gleichzeitig in Behandlung befindliche Kinder 90 Prozent) der Kassenleistungen von der Krankenkasse übernommen. Der gesamte Eigenanteil von 20 bzw. 10 Prozent wird dem Versicherten am Ende der Behandlung nach Vorlage der Abschlusserklärung des Kieferorthopäden und aller Quartalsrechnungen von der Krankenkasse erstattet.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen stellen heute die Basis für eine moderne und zeitgemäße kieferorthopädische Therapie dar. Diese können zu einer optimalen, komfortablen, erfolgssicheren und ästhetischen Behandlung durch, von den Krankenkassen nicht erstattete, sogenannte ‚Außervertragliche Leistungen‘ ergänzt werden. Über die im individuellen Fall empfohlenen Behandlungsalternativen und außervertraglichen Leistungen beraten wir Sie gern ausführlich.
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen nur bei kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Kombinationsbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierzu muss der Kieferorthopäde eine Einstufung in die „KIG“ vornehmen.
Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten schließen mit der Praxis einen individuellen Behandlungsvertrag, der eine detaillierte Aufstellung der geplanten Leistungen und voraussichtlichen Kosten der Behandlung enthält. Die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen erfolgt gemäß der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Erstattung von Behandlungskosten durch private Krankenversicherungen und Beihilfen ist abhängig vom gewählten Versicherungstarif, dem Inhalt des Versicherungsvertrages und ggf. dem Inhalt der jeweiligen Beihilfeverordnung und ist daher nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
und unsere Antworten.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung häufig gestellter Fragen rund um das Thema Kieferorthopädie und unsere Antworten dazu.
Haben Sie weitere Fragen? Dann sprechen Sie und an: Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Kieferorthopädie ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Entstehung, Erkennung, Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge von Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie fehlerhafter Funktionen des Kausystems befasst. Das Ziel der Kieferorthopädie ist, eine gestörte Form und Funktion des Kausystems zu normalisieren und die Zähne, Kiefer, Muskulatur und Kiefergelenke in ein individuell optimales Gleichgewicht zu bringen.
Kieferorthopädische Behandlungen können darüber hinaus zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischentzündung und somit zum langfristigen Zahnerhalt beitragen. Auch andere, durch Fehlstellungen der Zähne oder Kieferprobleme resultierende Beschwerden, wie Rücken-, Nacken- oder Kopfschmerzen, lassen sich durch eine entsprechende Behandlung verhindern oder beheben. Kieferorthopädische Maßnahmen sind ebenso geeignet, dem Patienten zu einem strahlenden Lächeln zu verhelfen, die Gesichtsästhetik zu verbessern und somit letztendlich dessen Attraktivität und Selbstsicherheit zu steigern.
Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach dem 5-jährigen Studium der Zahnheilkunde eine zusätzliche ganztägige 3- bis 4-jährige Fachzahnarztausbildung in weiterbildungsberechtigten Fachpraxen absolviert hat. Mindestens ein Jahr dieser Ausbildung erfolgt an einer Universitätsklinik.
Während der Zeit der Fachzahnarztausbildung spezialisiert er sich ausschließlich auf das Fachgebiet der Kieferorthopädie. Er beendet die Ausbildung mit einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Zahnärztekammer. Nur wer diese Fachzahnarztausbildung erfolgreich absolviert hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zu führen.
Neben dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie gibt es noch den Msc (Master of Science) Kieferorthopäden. Diese theoretische Fortbildung kann ein Zahnarzt neben seiner Praxistätigkeit im Laufe von 2,5 Jahren an 24 Tagen pro Jahr absolvieren. Diese sinnvolle Erweiterung zahnärztlicher Kenntnisse ist jedoch nicht mit einer Fachzahnarztausbildung vergleichbar.
Die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ darf jeder Zahnarzt nach eigenem Ermessen beantragen. Allerdings sind hier weder spezielle Fortbildungen noch Qualifikationen nötig. Somit stellt die Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Deutschland die zeitlich und fachlich aufwändigste und profundeste Qualifikation im Fachgebiet der Kieferorthopädie dar.
Die Stellung der Zähne und die Lage vom Unter- zum Oberkiefer sind entscheidend für das richtige Funktionieren des Kauapparates. Je eher Fehlstellungen – häufig bedingt durch Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies – erkannt wird, desto einfacher ist eine Korrektur. Deshalb ist der frühzeitige Gang der Eltern mit ihren Kindern zum Prüfen der Zähne und des Kiefers wichtig. Idealerweise im Alter von 5 bis 6 Jahren. Das Ziel ist hier die Früherkennung von Anomalien und Fehlfunktionen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Behandlungsdauer von vielen Faktoren abhängig ist: Sie reichen vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung über das Alter bis hin zum Mitwirken des Patienten. Bei leichten Fehlstellungen kann die Behandlung bereits nach einigen Monaten abgeschlossen sein. Komplexe Fehlstellungen erfordern einschließlich der notwendigen Stabilisierungsphase eine mehrjährige Behandlung.
In jedem Fall trägt eine optimale Patientenmitarbeit maßgeblich zu einer möglichst kurzen Behandlungszeit bei und zahlt sich somit für jeden Patienten aus. Schließlich profitieren die Patienten hinterher meist von einer langfristig gesteigerten Lebensqualität.
Rezeptideen.
Weiche Kost für harte Tage.
In den ersten 2-3 Tagen nach dem Einsetzen der festen Spange sind die Zähne beim Kauen etwas empfindlich. Deshalb ist es empfehlenswert, in dieser Zeit weichere Nahrung zu sich zu nehmen. Supereinfach, superschnell und total lecker – nicht nur für Klammerträger – sind unsere Suppenrezepte!
Erbsensuppe mit frischer Minze
- Zubereitungszeit ca. 5 %s Minuten
- Kochzeit ca. 10 %s Minuten
- Komplett ca. 15 %s Minuten
- Perfekt für 2 Personen
Zutaten
- 250 g Tiefkühl-Erbsen
- 500 ml Gemüsebrühe
- 1 Bund Frische Minze
- 1 Zwiebel
- 2 Knoblauchzehen
- 1 EL Olivenöl
- Muskat, Pfeffer, Salz
Und so funktioniert's
- Knoblauch und Zwiebeln pellen, Minze abspülen und klein schneiden.
- Öl im Topf erhitzen, Zwiebeln darin dünsten, bis sie weich sind.
- Knoblauch, Erbsen und 3/4 der Minze dazu geben. 3 Minuten mit dünsten.
- Gemüsebrühe dazu gießen, kurz aufkochen und dann köcheln lassen, bis die Erbsen weich sind.
- 6 EL Erbsen herausnehmen und den Rest mit dem Mixer pürieren.
- Muskat, Salz und Pfeffer nach Belieben dazu geben. Die Suppe auf den Tellern mit restlichen Erbsen und Minze garnieren.
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Maissuppe mit Kokosmilch
- Zubereitungszeit ca. 10 %s Minuten
- Kochzeit ca. 20 %s Minuten
- Komplett ca. 30 %s Minuten
- Perfekt für 4 Personen
Zutaten
- 2 Dosen Mais
- 1 Dose Kokosmilch
- 2 Zwiebeln
- 1 EL Öl
- 1/2 Liter Wasser
- 3-5 EL Fischsauce
- 1-2 TL Weißweinessig
Und so funktioniert's
- Die Zwiebeln schälen und klein würfeln.
- Öl im Topf erhitzen, die Zwiebeln darin andünsten.
- Eine Dose Mais, die Hälfte der Kokosmilch und das Wasser dazugeben.
- Mais und Zwiebeln im Topf pürieren.
- Die zweite Dose Mais und den Rest Kokosmilch dazugeben und alles aufkochen.
- Mit Fischsauce und Weißweinessig abschmecken und die Suppe servieren.
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Pfirsichsuppe mit Garnelen
- Zubereitungszeit ca. 10 %s Minuten
- Kochzeit ca. 25 %s Minuten
- Komplett ca. 35 %s Minuten
- Perfekt für 2 Personen
Zutaten
- 6 weiche Pfirsiche
- 400 ml Pfirsichsaft
- Geschälte Garnelen
- 2 Schalotten
- 2 Knoblauchzehen
- 1 rote Pepperoni
- 1 Zweig Thymian
- 1 Zweig Rosmarin
- 200 ml Wasser
- 200 ml Sahne
- Salz, Pfeffer, Olivenöl
Und so funktioniert's
- Eine Knoblauchzehe, Schalotten und Peperoni zerkleinern, alles im Topf in heißem Öl kurz anschwitzen.
- Pfirsiche schälen und Thymian, Rosmarin, Pfirsichsaft, Sahne, 200 ml Wasser, Salz und Pfeffer beigeben und rund 25 Min. bei mittlerer Hitze gar kochen.
- Kräuterzweige entfernen und die Suppe pürieren.
- In einer Pfanne Öl erhitzen, Knoblauchzehen und Garnelen kurz braten bis sie rosa sind.
- Die Suppe auf die Teller geben und mit den Garnelen, zum Beispiel als Spieß – servieren.
- Lecker dazu: Mandel- oder Basilikumpesto.
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Linsensuppe mit Chutney
- Zubereitungszeit ca. 10 %s Minuten
- Kochzeit ca. 25-50 %s Minuten
- Komplett ca. 35-60 %s Minuten
- Perfekt für 4 Personen
Zutaten
- 200 g dunkle Beluga- oder Tellerlinsen
- 4 EL Mango-Chutney
- 1 Karotte
- 1 Zwiebel
- 2 Stangen frische Minze
- 2 EL Balsamico-Essig
- 800 ml Gemüsebrühe
- 2 EL Butterschmalz
- 2 EL Zucker
- 2 TL Curry
- 1 Prise gemahlene Nelken, Salz, Pfeffer
Und so funktioniert's
- Linsen in einem Sieb abspülen, 4 Minuten in sprudelnd kochendes Wasser geben, in einem Sieb abtropfen lassen.
- Karotte und Zwiebel schälen und in feine Würfel schneiden.
- Butterschmalz erhitzen, den Zucker dazutun und karamellisieren, bis er leicht braun ist.
- Zwiebel und Karotten hinzufügen und anbräunen. Linsen und heiße Gemüsebrühe zugeben.
- Mit Nelkenpulver, Curry, Salz und Pfeffer würzen und alles etwa 25 Minuten garen (mit Tellerlinsen etwa 50 Minuten).
- Suppe mit Salz, Pfeffer und Essig abschmecken, Chutney unterrühren oder zur Suppe servieren. Suppe auf Tellern mit Minze bestreut servieren.
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Hunger?
Wir wünschen einen guten Appetit!